CJG Haus Miriam

Unsere Mitarbeitervertretung - die MAV

In jeder kirchlichen oder caritativen Einrichtung gibt es eine Mitarbeitervertretung, kurz MAV. Ihre gewählten Mitglieder vertreten die Interessen der Mitarbeiter*innen gegenüber dem Dienstgeber. Sie fördern die beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der Mitarbeit*innen sowie die Zusammenarbeit im Team (Dienststellenordnung) und sorgen für die Einhaltung der arbeits-, sozial, dienstrechtlichen Vorgaben.

Die Aufgaben der MAV sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen. Die rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit sind in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) geregelt.

 

Das Team der MAV im CJG Haus Miriam

Die MAV des CJG Haus Miriam setzt sich aktuell aus acht Mitarbeiter*innen zusammen und ist seit März 2021 im Amt.
Sie trifft sich regelmäßig und ist immer erreichbar unter: mav@cjg-hm.de

1. Vorsitzender

Christof Forster, Haustechnik
c.forster(at)cjg-hm.de 

2. Vorsitzender 

Mike Ludwig, Küche

Schriftführerin        

Julia Kothe 

Weitere Mitglieder

Silke Brenig, Silivia Dahmen, Jona Heithausen, Anne Keppeler (z.Zt. inaktiv)


Aufgabenbereiche der MAV

Allgemeine Aufgaben

  • Die MAV achtet darauf, dass alle Mitarbeiter*innen bei gleichen sachlichen Voraussetzungen auch gleichbehandelt werden.
  • Sie nimmt Anregungen und berechtigte Beschwerden entgegen und versucht, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Dabei unterliegen alle Mitglieder der MAV der Schweigepflicht und behandeln die Anliegen der Mitarbeiter*innen vertraulich.
  • Die MAV setzt sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung ein und wirkt auf familienfreundliche Arbeitsplätze hin.
  • Sie regt Maßnahmen an, die der Einrichtung und den Mitarbeiter*innen dienen.

Spezielle Aufgaben

  • Die MAV hat ein Recht auf Anhörung und Mitberatung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten und Kündigungen nach Ablauf der Probezeit.
  • Sie besitzt ein Vorschlagsrecht bei allgemeinen betrieblichen Angelegenheiten (u. a. innerbetriebliche Information und Zusammenarbeit, Hausordnung, Fortbildung/Qualifizierung, Arbeitsorganisation).
  • Sie hat ein Antragsrecht bei organisatorischen und sozialen Angelegenheiten (z. B. Arbeitszeiten, Veranstaltungen, Beurteilungsrichtlinien, Arbeitssicherheit).
  • Die MAV hat außerdem ein Zustimmungsrecht bei der Einstellung von Mitarbeitenden, bei sonstigen persönlichen Angelegenheiten der Mitarbeiter*innen sowie bei organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Einrichtung.
  • Dienstgeber und MAV können auch Dienstvereinbarungen abschließen. Die derzeit gültigen Dienstvereinbarungen sind im Internen Bereich zu finden, der für die Mitarbeitenden zugänglich ist. 

Alle vier Jahre wird die Mitarbeitervertretung von den wahlberechtigten Mitarbeitenden gewählt. Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitarbeiterversammlung für alle Mitarbeiter*innen der Einrichtung statt.

CJG Haus Miriam

Klosterstraße 79
50931 Köln-Lindenthal
Tel. 0221 940593-0
Fax 0221 940593-71
info(at)cjg-hm.de

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